Sicherheitspuffer
Cash, Geldmarkt, kurze Anleihen. Deckt Lebenshaltung planbar – unabhängig vom Börsengeschehen.

— Zielgruppe Pensionierte
Ruhestandsfinanzen planbar, inflationsrobust und im Ernstfall geordnet – ohne Renditejagd, ohne unnötige Komplexität.
— Ein Wort vorab
Statt Vermögen aufzubauen geht es nun darum, das Aufgebaute planvoll zu bewirtschaften und zu entnehmen – über 20, 30 oder mehr Jahre. Wir arbeiten mit einem 3-Töpfe-Ansatz, der Sie gegen ungünstige Marktphasen zum Rentenbeginn robust macht.
Cash, Geldmarkt, kurze Anleihen. Deckt Lebenshaltung planbar – unabhängig vom Börsengeschehen.
Konservativ gemischtes Portfolio. Nachfüllen des Puffers und Ausgleich bei Marktschwäche.
Global diversifizierte Aktienquote als Inflationsschutz über Jahrzehnte.
Für Pflegefall, kognitive Einschränkungen und Todesfall halten wir eine dokumentierte Notfall-Landkarte bereit – Angehörige finden geordnete Strukturen vor, keinen Aktenberg.
— Kernpunkte
Individuelle Berechnung Kapitalbezug vs. Rente vor der Pensionierung.
Strukturierte 3-Töpfe-Entnahmestrategie mit Sicherheitspuffer.
Bewusster Sachwertanteil zur Absicherung gegen Inflation.
Gestaffelter Bezug von Pensionskasse und 3a-Depots zur Steueroptimierung.
Konsolidierung von Konten, Depots und Vorsorgestellen zur besseren Übersicht.
Automatisierte monatliche Entnahme aus einem definierten Auszahlungskonto.
Dokumentiertes Pflege- und Notfallkonzept mit Vorsorgeauftrag und Vollmachten.
Klare, mit Notar abgestimmte Vermögensordnung für die spätere Übergabe.
Ruhige Anlagepolitik ohne unnötige Umschichtungen und Produktwechsel.
— Vier Lebensphasen
Fall 01
Wir modellieren Rente, Kapital und Mischformen über 25 Jahre unter verschiedenen Marktszenarien – mit klaren Konsequenzen für Cashflow, Steuern und Erben.
Fall 02
Wir bauen eine 3-Töpfe-Struktur auf, definieren die monatliche Entnahme und richten einen inflationssensitiven Anteil ein, damit die Kaufkraft real erhalten bleibt.
Fall 03
Wir konsolidieren Depots, ordnen die Vorsorgeeinrichtungen, entwerfen eine ruhige Anlagestruktur und legen ein Notfallkonzept mit den erwachsenen Kindern an.
Fall 04
Ehevertrag, Erbvertrag, Erbvorbezüge, Nutzniessung – für eine planbare, konfliktarme Übergabe, abgestimmt mit Notar und Anwalt.
— Leistungsspektrum
Individuelle Berechnung über 20–30 Jahre: Cashflow, Steuern, Sicherheit, Vererbbarkeit – bevor Sie entscheiden.
Sicherheitspuffer, mittleres Depot, Wachstumsdepot – robust gegen ungünstige Marktphasen zum Rentenstart.
Bewusster Anteil an Sachwerten in Ihrer Struktur, damit Kaufkraft real erhalten bleibt – ohne Renditejagd.
Gestaffelte Auszahlung aus Pensionskasse und 3a-Depots zur Brechung der Steuerprogression.
Vorsorgeauftrag, Vollmachten, Vermögensübersicht, Ansprechpersonen – dokumentiert und im Ernstfall zugänglich.
Persönlicher Ansprechpartner, klares Reporting, keine unnötigen Umschichtungen – Vermögensruhe als Priorität.
— Ablauf
Erfassung aller Vermögensteile, Renten, Vorsorgekonten, Immobilien, Versicherungen, Ausgaben und Wünsche.
Schriftliches Konzept: Kapital vs. Rente, monatliche Entnahme, Steuerplanung, Notfallregelungen, Erbstruktur.
3-Töpfe-Aufbau, Konsolidierung von Konten und Depots, Automatisierung der monatlichen Entnahme.
Quartals-Reporting, jährliches persönliches Gespräch, ad-hoc-Begleitung bei Lebensereignissen.



— Häufige Fragen
Die Entscheidung ist individuell und hängt von Lebenserwartung, gesundheitlicher Situation, weiterem Vermögen, familiärer Lage und Umwandlungssatz der Pensionskasse ab. Wir rechnen Ihre Situation durch: Cashflow-Projektion für 20 bis 30 Jahre bei Rente vs. Kapital, Steuerbelastung, Sicherheit im Alter, Vererbbarkeit. Häufig ist eine Mischform die stabilste Lösung.
Wir arbeiten mit einem 3-Töpfe-Modell: ein Sicherheitspuffer über zwei bis drei Jahresausgaben in Cash, ein mittleres Depot für die nächsten fünf bis zehn Jahre in stabilen Anlagen, ein langfristiges Wachstumsdepot für die spätere Lebensphase. So sind Sie robust gegen Börsenphasen, ohne auf Ertrag zu verzichten.
Wir rechnen mit einer individuellen sicheren Entnahmerate basierend auf Ihrer Vermögenshöhe, Ihrem Alter, Ihrer Anlagestruktur und Ihrem Anspruch (Kapitalerhalt vs. bewusster Verzehr). Faustregeln wie „4 %“ greifen zu kurz – wir zeigen Ihnen szenariobasiert, wie sich Ihr Vermögen unter verschiedenen Marktverläufen entwickelt.
Die grösste Gefahr im Ruhestand ist nicht der Börseneinbruch, sondern die stille Kaufkraftentwertung. Ein reines Konten- oder Anleihenportfolio verliert real jedes Jahr an Wert. Wir bauen einen inflationssensitiven Anteil aus Sachwerten (Aktien, Immobilien, ggf. inflationsgeschützte Anleihen) in Ihre Struktur ein – so viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Wir klären frühzeitig Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Vollmachten und eine dokumentierte Vermögensübersicht. Im Pflegefall soll die betreuende Person – oft der Ehepartner oder ein erwachsenes Kind – handlungsfähig sein, ohne den Aktenberg selbst zu ordnen. Auch die finanziellen Reserven für Pflege werden explizit eingeplant.
Wir strukturieren Ihre Vermögensordnung so, dass die Übergabe an Ehepartner und Kinder klar und konfliktarm möglich ist – abgestimmt mit Notar und Anwalt. Nutzniessung, Vor- und Nacherbschaft, Ausgleichspflichten und Erbvorbezüge werden dokumentiert und in die Anlagestruktur eingebaut.
Der ordentliche Kapitalbezug ist frühestens fünf Jahre vor und spätestens fünf Jahre nach dem gesetzlichen AHV-Alter möglich – also aktuell zwischen 60 und 70. Vor diesem Zeitraum ist ein Bezug nur bei Auswanderung ausserhalb der EU/EFTA, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, Wohneigentumsförderung oder Bezug einer vollen IV-Rente möglich. Die Kasse muss den Bezug in der Regel mehrere Monate im Voraus schriftlich angekündigt bekommen.
Sie melden den Kapitalbezug frühzeitig (meist 6–12 Monate vor Bezug) schriftlich bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung an, ggf. mit Zustimmung des Ehepartners. Die Kasse zahlt das Guthaben auf ein von Ihnen bezeichnetes Konto aus, das Steueramt stellt eine separate Kapitalauszahlungssteuer. Wir begleiten den ganzen Ablauf – von Anmeldung und Timing über Steuerplanung bis zur Anlage des freien Kapitals in der 3-Töpfe-Struktur.
Kapitalauszahlungen aus der 2. Säule werden separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert, gestaffelt nach Bezugshöhe und Wohnsitzkanton. Bezüge aus 2. Säule, Säule 3a und Freizügigkeit im selben Kalenderjahr werden für den Steuersatz zusammengerechnet – wer sie über mehrere Jahre staffelt, senkt die Progression teils deutlich. Wir rechnen die Varianten vor dem Bezug für Ihren Kanton konkret durch.
Der überobligatorische Teil wird von vielen Kassen mit einem tieferen Umwandlungssatz verrentet als der obligatorische. Für viele Versicherte lohnt es sich deshalb, gezielt den überobligatorischen Teil als Kapital zu beziehen und den obligatorischen als Rente – oder umgekehrt, je nach Reglement. Diese Mischform muss die Kasse nicht anbieten; wir prüfen Ihr konkretes Reglement und rechnen die Varianten durch.
Auf einem Freizügigkeitskonto liegendes Kapital erwirtschaftet oft nur mageren Zins. Wer die Auszahlung erst später plant, kann das Guthaben in ein Freizügigkeitsdepot mit Wertschriftenlösung übertragen – häufig auf zwei Stiftungen aufgeteilt, um beim Bezug in verschiedenen Steuerjahren die Progression zu brechen. Wir wählen die Stiftungen, die Anlagestrategie und den Bezugszeitpunkt gemeinsam mit Ihnen aus.
Mit dem Kapitalbezug wird aus geschützter Vorsorge frei verfügbares Vermögen – mit voller Verantwortung bei Ihnen. Wir überführen das Kapital in unser 3-Töpfe-Modell: Sicherheitspuffer für zwei bis drei Jahresausgaben, mittleres Depot für fünf bis zehn Jahre in stabilen Anlagen, langfristiges Wachstumsdepot für die spätere Lebensphase. So bleiben laufende Ausgaben planbar und die Kaufkraft real geschützt.
— Erstgespräch
Ein vertrauliches Erstgespräch klärt, wie tragfähig Ihre heutige Struktur wirklich ist – und wie sich der Ruhestand ruhig und geordnet finanzieren lässt.
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