Steuer
Wegzugsteuer
§ 6 AStG frühzeitig planen – nicht abarbeiten.

— Asset Protection · Wegzug D → CH
Sie planen, von Deutschland in die Schweiz auszuwandern? Wir begleiten den Wegzug aus der Perspektive Ihres Vermögens: Wegzugsteuer nach § 6 AStG, Wegzugsbesteuerung bei GmbH-Anteilen, Depotübertrag, Riester, Rürup, bAV, Immobilien und Nachfolge – unabhängig, honorarbasiert und in enger Abstimmung mit spezialisierten Steuer- und Rechtsberatern beidseits der Grenze.
Neue Steuerdebatten in Deutschland, verschärfte Wegzugsregeln und wachsende EU-Registertransparenz verändern die Rechnung für vermögende Privatpersonen. Wer jetzt strukturiert plant, behält Optionen – wer wartet, entscheidet unter Druck.
Risiken des Zögerns
Die Wegzugsteuer auf wesentliche Beteiligungen wird seit 2022 grundsätzlich sofort fällig – Ratenzahlung nur auf Antrag, mit Sicherheitsleistungen. Wer eine GmbH oder AG hält, braucht Liquidität und Vorlauf, um nicht in eine Zwangslage zu geraten.
Höhere Erbschaftsteuer, eine wiederbelebte Vermögensteuer und schärfere Besteuerung von Kapitalerträgen stehen im politischen Raum. Jede dieser Änderungen erhöht die Kosten eines späteren, dann unfreiwilligen Wegzugs erheblich.
Umstrukturierungen, Holding-Aufbau, Depotüberträge, Testament nach EU-ErbVO, Kantonswahl in der Schweiz – all das braucht Zeit. Wer erst startet, wenn ein Gesetz verabschiedet ist, verliert Gestaltungsspielraum und zahlt drauf.
— Was sich ändert
Gesamtbild
Entscheidungen
Steuer
§ 6 AStG frühzeitig planen – nicht abarbeiten.
Depots
Saubere Migration mit dokumentierten Anschaffungswerten.
Vorsorge
Riester, Rürup, bAV und Säule 3a klar sortiert.
Nachfolge
Neu geregelter Wohnsitz, neu geregeltes Testament.
— Unsere Leistungen im Überblick
Analyse Ihrer Beteiligungen, Planung von Ratenzahlung, Reinvestition oder Umstrukturierung – lange vor dem Wegzug.
Steuerlich saubere Überführung auf eine Schweizer Depotbank, mit dokumentierten Anschaffungswerten und Meldeklarheit (AIA).
Umgang mit Riester, Rürup, bAV, deutscher Rente und Aufbau der Schweizer Säule 3a, PK-Einkäufe, 1e-Pläne.
Entscheidung halten / verkaufen / vermieten, Umgang mit deutschen GmbH-Anteilen und CH-Holdingoptionen.
Neue Wohnsitz-Erbregeln, Testament nach EU-ErbVO oder Schweizer Recht, Ehe- und Erbverträge, Vorsorgeauftrag.
Wir moderieren Steuerberater DE, Anwälte CH, Notare, Depotbank und Sie – ein Prozess statt vieler Baustellen.
— Wen wir begleiten
Wesentliche Beteiligung an einer deutschen GmbH löst §6 AStG aus. Wir prüfen Holdingumhängung, Familienstiftung, Ratenzahlung und die Liquiditätsplanung für die Wegzugsteuer.
Wer eine GmbH, AG oder wesentliche Beteiligung verkauft hat, steht vor der Frage: Wie bringe ich den Verkaufserlös steuerlich sauber in die Schweiz, vermeide Wegzugsteuerfallen und baue Depot, Vorsorge und Nachfolge im neuen Steuerumfeld neu auf?
Vested RSUs, Optionen, Pensionszusagen und deutsche Direktversicherungen werden sortiert, Steuertrigger vermieden und in eine Schweizer Anlagestrategie überführt.
Deutsche Depots werden übertragen, gesetzliche Rente und Riester geordnet, das Ferienhaus in D bewusst behalten oder verkauft – jeweils mit klarer Steuerfolge.
Erblasser in Deutschland, Erben in der Schweiz (oder umgekehrt) – wir strukturieren den Zufluss, klären das anwendbare Erbrecht und koordinieren die Steuererklärungen beidseits.
— Deutschland vs. Schweiz
Ein nüchterner Blick auf die Systeme – ohne Werbung, ohne Verklärung. So verstehen Sie schnell, warum eine Struktur, die in Deutschland trägt, in der Schweiz umgebaut werden muss.
Abgeltungsteuer 25 % + Soli + ggf. KiSt auf realisierte Gewinne.
Grundsätzlich steuerfrei bei Privatvermögen (Ausnahme: gewerbsmässiger Handel).
Aktuell nicht erhoben – politisch aber wieder in Diskussion.
Kantonal, meist 0,1–0,5 % p. a. – planbar und kantonal wählbar.
Progressiv bis 30 % (Steuerklasse I), bis 50 % (Steuerklasse III).
Kantonal; Ehepartner und direkte Nachkommen in vielen Kantonen steuerfrei.
§ 6 AStG ab 1 % Beteiligung – seit 2022 keine unbefristete Stundung mehr.
Kein Analog beim späteren Wegzug aus der Schweiz für Privatvermögen.
AIA/CRS, DAC-6/7, Registertransparenz, erweiterte beschränkte Steuerpflicht bis 10 Jahre.
AIA/CRS, aber klare Rechtsstaatlichkeit und kalkulierbare Rulings mit dem Kanton.

— So arbeiten wir
Vermögensinventar, Beteiligungen, Vorsorge, Immobilien und Familienbild – als Grundlage für die Wegzugsplanung.
Wir definieren mit Ihren Steuer- und Rechtsberatern die Zielstruktur: Holding, Depots, Vorsorge, Erbregeln, Kantonswahl in der Schweiz.
Depotübertrag, Meldungen, Vertragsanpassungen, Anmeldung in der Schweiz, Aufbau des neuen Portfolios entsprechend der Investment Policy.
Jährliches Review, laufende Anpassung an deutsche und schweizerische Rechtsänderungen, Reporting und Koordination der Steuererklärungen.
Wichtige Details
— Häufige Fragen
Was Mandantinnen und Mandanten uns typischerweise vor dem ersten Termin fragen — kompakt beantwortet. Weitere Fragen klären wir gerne im persönlichen Gespräch.
Asset Protection meint die rechtssichere, steuerlich saubere und langfristig geschützte Neuordnung Ihres Vermögens im Rahmen eines Wohnsitzwechsels. Das umfasst Depot- und Kontostruktur, Immobilien, Beteiligungen, Vorsorgeguthaben, Lebensversicherungen und die Vermeidung von Doppelbesteuerung, Wegzugsteuer und späteren erbrechtlichen Konflikten.
§ 6 AStG fingiert bei Wegzug eine Veräusserung wesentlicher Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (in der Regel ab 1 % Beteiligung). Seit 2022 gibt es keine unbefristete Stundung mehr – die Steuer wird grundsätzlich sofort fällig, auf Antrag über sieben Jahresraten. Wir planen den Wegzug mit ausreichend Vorlauf, prüfen Reinvestitionen, Umstrukturierungen (Holding, Familienstiftung) und Liquiditätsbedarf.
Nein – aber Sie sollten sie bewusst neu ordnen. Viele deutsche Banken kündigen Depots nach Wegzug oder schränken sie stark ein. Wir übertragen Wertschriften steuerlich sauber auf eine Schweizer Depotbank, klären Meldepflichten (AIA, FATCA) und stellen sicher, dass Anschaffungswerte und Haltefristen dokumentiert bleiben.
In der Schweiz gilt für Privatpersonen keine Kapitalertragsteuer auf realisierte Kursgewinne (Ausnahme: gewerbsmässiger Wertschriftenhandel). Dividenden und Zinsen unterliegen der Einkommensteuer, das Vermögen zusätzlich der kantonalen Vermögensteuer. Wir strukturieren das Portfolio so, dass die neue Steuerlogik voll genutzt wird – ohne dass Deutschland aufgrund einer nicht sauberen Ansässigkeit weiter zugreift.
Gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge, Riester- und Rürup-Verträge folgen unterschiedlichen Regeln. Riester wird bei Wegzug in ein Nicht-EWR-Land grundsätzlich zurückgefordert (schädliche Verwendung). Rürup läuft weiter, wird aber in der Schweiz besteuert. Wir analysieren jede Vertragsart einzeln, prüfen Beitragsfreistellung, Weiterführung oder Auszahlung und stimmen das mit dem Aufbau der Schweizer Vorsorge (Säule 3a, freiwillige PK-Einkäufe) ab.
Entscheidend ist die vollständige Aufgabe des inländischen Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland. Bei fortbestehenden wesentlichen wirtschaftlichen Interessen (Immobilien, Betrieb, Familie in D) drohen erweiterte beschränkte Steuerpflicht und Streit um den Lebensmittelpunkt. Wir arbeiten mit auf Wegzug spezialisierten deutschen Steuerkanzleien zusammen und dokumentieren die Ansässigkeit in der Schweiz sauber (Meldeadresse, Aufenthaltsbewilligung, Krankenversicherung, Mietvertrag, Familie).
Manchmal ja – oft aber nein. Schweizer Familienstiftungen sind rechtlich eng begrenzt (Unterhaltsstiftungen unzulässig), liechtensteinische oder ausländische Konstruktionen werden von deutschen und schweizerischen Finanzämtern zunehmend kritisch geprüft. Eine Schweizer Holding-Struktur kann bei aktiven Beteiligungen sinnvoll sein. Wir prüfen ergebnisoffen und ohne Produktinteresse, ob eine Struktur echten Schutz bringt oder nur Komplexität und Kosten erzeugt.
Idealerweise 24 bis 36 Monate vorher. Damit lassen sich Wegzugsteuer strukturieren, Beteiligungen umhängen, Depots vorbereiten, Immobilien entscheiden (halten, verkaufen, vermieten), erbrechtliche Verfügungen anpassen und die Schweizer Kantonswahl auf Ihre Vermögensstruktur abstimmen. Kurzfristige Wegzüge sind möglich, kosten aber erfahrungsgemäss Steuer und Optionen.
— Wie wir helfen
Wegzug bedeutet: Steuerkanzlei in Deutschland, Anwalt und Notar in der Schweiz, Depotbank, Vorsorgeeinrichtung und Familie an einem Tisch. Wir sind die vermögensseitige Klammer, die alles verbindet – vom ersten Gespräch bis zum ersten Steuerjahr in der Schweiz.
Wir koordinieren Steuerberater in Deutschland, Anwalt und Notar in der Schweiz, Depotbank und Familie – Sie behalten den Überblick, ohne zwischen den Beratern übersetzen zu müssen.
Jede Wegzugs-Variante wird mit Steuer-, Liquiditäts- und Nachfolgewirkung durchgerechnet. Sie entscheiden auf einer Faktenbasis, die auch in fünf Jahren noch trägt.
Wir bleiben nicht bei der Planung stehen: Depotübertrag, Meldungen, Kantonswahl, Aufbau des Schweizer Portfolios und die erste Steuererklärung begleiten wir aktiv mit.
Kein Callcenter, kein Produktverkauf. Sie sprechen mit derselben Person – vor, während und nach dem Wegzug.
Was Sie am Ende in Händen halten: eine schriftliche Wegzugsakte mit Struktur, Fristen und Verantwortlichkeiten – für Sie, Ihre Familie und Ihre Berater.
— Wer wir sind
Wir sind eine inhabergeführte, FINMA-beaufsichtigte Vermögensmanagement mit Sitz in Zürich. Unser Fokus liegt auf grenzüberschreitenden Mandaten zwischen Deutschland und der Schweiz – von Unternehmern nach dem Firmenverkauf bis zu Familien, die ihren Lebensmittelpunkt bewusst in die Schweiz verlagern. Wir arbeiten ohne Bankenanbindung, ohne Produktprovisionen und ohne Vertriebsziele. Unsere Vergütung kommt ausschließlich von unseren Mandantinnen und Mandanten – das ist die Grundlage jeder ehrlichen Empfehlung.
Niklas Horstmann · Wealth Advisor · Schweizer Vermögensmanagement AG

Kennzeichen
— Ehrlich gesagt
Steuerbescheide, Verträge und Urkunden bleiben in den Händen der jeweiligen Spezialisten. Wir sorgen dafür, dass am Ende alles zusammenspielt – transparent, dokumentiert und in einem Guss.
— Vertrauliche Anfrage
Beschreiben Sie kurz Ihre Ausgangslage – Beteiligung, geplanter Wegzugszeitpunkt, Familiensituation. Wir melden uns diskret innerhalb eines Werktags mit einer ersten schriftlichen Einschätzung zurück.