Sicheres Vermögen in der Schweiz – Asset Protection beim Wegzug aus Deutschland

Asset Protection · Wegzug D → CH

Wegzugsteuer, Vermögen und Vorsorge beim Auswandern in die Schweiz — rechtssicher, steuerlich sauber, langfristig geschützt.

Sie planen, von Deutschland in die Schweiz auszuwandern? Wir begleiten den Wegzug aus der Perspektive Ihres Vermögens: Wegzugsteuer nach § 6 AStG, Wegzugsbesteuerung bei GmbH-Anteilen, Depotübertrag, Riester, Rürup, bAV, Immobilien und Nachfolge – unabhängig, honorarbasiert und in enger Abstimmung mit spezialisierten Steuer- und Rechtsberatern beidseits der Grenze.

  • Unabhängig – ohne Bankenanbindung
  • Honorarbasiert – keine Produktprovisionen
  • FINMA-beaufsichtigt in der Schweiz
  • Koordiniert mit Ihren Steuer- und Rechtsberatern
Warum jetzt handeln

Weshalb sich die Zeit für saubere Strukturierung jetzt verkürzt.

Neue Steuerdebatten in Deutschland, verschärfte Wegzugsregeln und wachsende EU-Registertransparenz verändern die Rechnung für vermögende Privatpersonen. Wer jetzt strukturiert plant, behält Optionen – wer wartet, entscheidet unter Druck.

Risiken des Zögerns

Was passiert, wenn Sie zu lange warten.

  1. 01Gesetzlich bereits beschlossen

    Ende der unbefristeten Stundung bei § 6 AStG

    Die Wegzugsteuer auf wesentliche Beteiligungen wird seit 2022 grundsätzlich sofort fällig – Ratenzahlung nur auf Antrag, mit Sicherheitsleistungen. Wer eine GmbH oder AG hält, braucht Liquidität und Vorlauf, um nicht in eine Zwangslage zu geraten.

  2. 02Aktuell in der Politik

    Erbschaft, Vermögen, Kapitalerträge – alles auf der Agenda

    Höhere Erbschaftsteuer, eine wiederbelebte Vermögensteuer und schärfere Besteuerung von Kapitalerträgen stehen im politischen Raum. Jede dieser Änderungen erhöht die Kosten eines späteren, dann unfreiwilligen Wegzugs erheblich.

  3. 03Konkrete Konsequenz

    24–36 Monate Vorlauf sind der Unterschied zwischen Wahl und Zwang

    Umstrukturierungen, Holding-Aufbau, Depotüberträge, Testament nach EU-ErbVO, Kantonswahl in der Schweiz – all das braucht Zeit. Wer erst startet, wenn ein Gesetz verabschiedet ist, verliert Gestaltungsspielraum und zahlt drauf.

Was sich ändert

Diese vier Bereiche müssen Sie beim Umzug neu ordnen .

01

Gesamtbild

04

Entscheidungen

01

Steuer

Wegzugsteuer

§ 6 AStG frühzeitig planen – nicht abarbeiten.

02

Depots

Übertrag

Saubere Migration mit dokumentierten Anschaffungswerten.

03

Vorsorge

D ↔ CH

Riester, Rürup, bAV und Säule 3a klar sortiert.

04

Nachfolge

Erbrecht

Neu geregelter Wohnsitz, neu geregeltes Testament.

Unsere Leistungen im Überblick

Sechs Bausteine für Ihren Wegzug Deutschland → Schweiz

  • Wegzugsteuer §6 AStG

    Analyse Ihrer Beteiligungen, Planung von Ratenzahlung, Reinvestition oder Umstrukturierung – lange vor dem Wegzug.

  • Depot- & Kontenübertrag

    Steuerlich saubere Überführung auf eine Schweizer Depotbank, mit dokumentierten Anschaffungswerten und Meldeklarheit (AIA).

  • Vorsorge D & CH

    Umgang mit Riester, Rürup, bAV, deutscher Rente und Aufbau der Schweizer Säule 3a, PK-Einkäufe, 1e-Pläne.

  • Immobilien & Beteiligungen

    Entscheidung halten / verkaufen / vermieten, Umgang mit deutschen GmbH-Anteilen und CH-Holdingoptionen.

  • Erbrecht & Nachfolge

    Neue Wohnsitz-Erbregeln, Testament nach EU-ErbVO oder Schweizer Recht, Ehe- und Erbverträge, Vorsorgeauftrag.

  • Koordination der Berater

    Wir moderieren Steuerberater DE, Anwälte CH, Notare, Depotbank und Sie – ein Prozess statt vieler Baustellen.

Wen wir begleiten

Typische Ausgangslagen beim Wegzug nach der Schweiz.

Fall 01

Unternehmer mit GmbH-Anteilen

Wesentliche Beteiligung an einer deutschen GmbH löst §6 AStG aus. Wir prüfen Holdingumhängung, Familienstiftung, Ratenzahlung und die Liquiditätsplanung für die Wegzugsteuer.

Fall 02

Personen nach dem Firmenverkauf

Wer eine GmbH, AG oder wesentliche Beteiligung verkauft hat, steht vor der Frage: Wie bringe ich den Verkaufserlös steuerlich sauber in die Schweiz, vermeide Wegzugsteuerfallen und baue Depot, Vorsorge und Nachfolge im neuen Steuerumfeld neu auf?

Fall 03

Executive mit Aktienplänen und bAV

Vested RSUs, Optionen, Pensionszusagen und deutsche Direktversicherungen werden sortiert, Steuertrigger vermieden und in eine Schweizer Anlagestrategie überführt.

Fall 04

Rentnerpaar mit Depot und Immobilie

Deutsche Depots werden übertragen, gesetzliche Rente und Riester geordnet, das Ferienhaus in D bewusst behalten oder verkauft – jeweils mit klarer Steuerfolge.

Fall 05

Familie mit Erbfall zwischen D und CH

Erblasser in Deutschland, Erben in der Schweiz (oder umgekehrt) – wir strukturieren den Zufluss, klären das anwendbare Erbrecht und koordinieren die Steuererklärungen beidseits.

Deutschland vs. Schweiz

Die fünf Steuer- und Rechtsunterschiede, die den Wegzug tragen.

Ein nüchterner Blick auf die Systeme – ohne Werbung, ohne Verklärung. So verstehen Sie schnell, warum eine Struktur, die in Deutschland trägt, in der Schweiz umgebaut werden muss.

01

Kapitalgewinne (Privat)

Deutschland

Abgeltungsteuer 25 % + Soli + ggf. KiSt auf realisierte Gewinne.

Schweiz

Grundsätzlich steuerfrei bei Privatvermögen (Ausnahme: gewerbsmässiger Handel).

02

Vermögensteuer

Deutschland

Aktuell nicht erhoben – politisch aber wieder in Diskussion.

Schweiz

Kantonal, meist 0,1–0,5 % p. a. – planbar und kantonal wählbar.

03

Erbschaftsteuer

Deutschland

Progressiv bis 30 % (Steuerklasse I), bis 50 % (Steuerklasse III).

Schweiz

Kantonal; Ehepartner und direkte Nachkommen in vielen Kantonen steuerfrei.

04

Wegzugsteuer

Deutschland

§ 6 AStG ab 1 % Beteiligung – seit 2022 keine unbefristete Stundung mehr.

Schweiz

Kein Analog beim späteren Wegzug aus der Schweiz für Privatvermögen.

05

Transparenz & Meldung

Deutschland

AIA/CRS, DAC-6/7, Registertransparenz, erweiterte beschränkte Steuerpflicht bis 10 Jahre.

Schweiz

AIA/CRS, aber klare Rechtsstaatlichkeit und kalkulierbare Rulings mit dem Kanton.

Schweizer Alpenpanorama – neuer Lebens- und Vermögensmittelpunkt nach dem Wegzug aus Deutschland
Neuer Lebensmittelpunkt Schweiz – ruhig, rechtssicher, planbar.

So arbeiten wir

Vier Schritte von der Planung bis zur Umsetzung.

  1. 01

    Bestandsaufnahme 24–36 Monate vorher

    Vermögensinventar, Beteiligungen, Vorsorge, Immobilien und Familienbild – als Grundlage für die Wegzugsplanung.

  2. 02

    Strategie & Struktur

    Wir definieren mit Ihren Steuer- und Rechtsberatern die Zielstruktur: Holding, Depots, Vorsorge, Erbregeln, Kantonswahl in der Schweiz.

  3. 03

    Umsetzung des Wegzugs

    Depotübertrag, Meldungen, Vertragsanpassungen, Anmeldung in der Schweiz, Aufbau des neuen Portfolios entsprechend der Investment Policy.

  4. 04

    Betreuung in der Schweiz

    Jährliches Review, laufende Anpassung an deutsche und schweizerische Rechtsänderungen, Reporting und Koordination der Steuererklärungen.

Wichtige Details

Zehn Punkte, die beim Wegzug Deutschland → Schweiz wirklich zählen.

10Kernpunkte
01
10

Häufige Fragen

Antworten auf wiederkehrende Fragen.

Was Mandantinnen und Mandanten uns typischerweise vor dem ersten Termin fragen — kompakt beantwortet. Weitere Fragen klären wir gerne im persönlichen Gespräch.

01Was bedeutet Asset Protection beim Umzug von Deutschland in die Schweiz?

Asset Protection meint die rechtssichere, steuerlich saubere und langfristig geschützte Neuordnung Ihres Vermögens im Rahmen eines Wohnsitzwechsels. Das umfasst Depot- und Kontostruktur, Immobilien, Beteiligungen, Vorsorgeguthaben, Lebensversicherungen und die Vermeidung von Doppelbesteuerung, Wegzugsteuer und späteren erbrechtlichen Konflikten.

02Was ist die deutsche Wegzugsteuer und wen betrifft sie?

§ 6 AStG fingiert bei Wegzug eine Veräusserung wesentlicher Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (in der Regel ab 1 % Beteiligung). Seit 2022 gibt es keine unbefristete Stundung mehr – die Steuer wird grundsätzlich sofort fällig, auf Antrag über sieben Jahresraten. Wir planen den Wegzug mit ausreichend Vorlauf, prüfen Reinvestitionen, Umstrukturierungen (Holding, Familienstiftung) und Liquiditätsbedarf.

03Muss ich meine deutschen Depots vor dem Umzug schliessen?

Nein – aber Sie sollten sie bewusst neu ordnen. Viele deutsche Banken kündigen Depots nach Wegzug oder schränken sie stark ein. Wir übertragen Wertschriften steuerlich sauber auf eine Schweizer Depotbank, klären Meldepflichten (AIA, FATCA) und stellen sicher, dass Anschaffungswerte und Haltefristen dokumentiert bleiben.

04Wie werden meine Vermögenswerte nach dem Umzug in der Schweiz besteuert?

In der Schweiz gilt für Privatpersonen keine Kapitalertragsteuer auf realisierte Kursgewinne (Ausnahme: gewerbsmässiger Wertschriftenhandel). Dividenden und Zinsen unterliegen der Einkommensteuer, das Vermögen zusätzlich der kantonalen Vermögensteuer. Wir strukturieren das Portfolio so, dass die neue Steuerlogik voll genutzt wird – ohne dass Deutschland aufgrund einer nicht sauberen Ansässigkeit weiter zugreift.

05Was passiert mit meiner deutschen Rente, Riester und Rürup?

Gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge, Riester- und Rürup-Verträge folgen unterschiedlichen Regeln. Riester wird bei Wegzug in ein Nicht-EWR-Land grundsätzlich zurückgefordert (schädliche Verwendung). Rürup läuft weiter, wird aber in der Schweiz besteuert. Wir analysieren jede Vertragsart einzeln, prüfen Beitragsfreistellung, Weiterführung oder Auszahlung und stimmen das mit dem Aufbau der Schweizer Vorsorge (Säule 3a, freiwillige PK-Einkäufe) ab.

06Wie verhindere ich, dass Deutschland mich weiter als steuerpflichtig behandelt?

Entscheidend ist die vollständige Aufgabe des inländischen Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland. Bei fortbestehenden wesentlichen wirtschaftlichen Interessen (Immobilien, Betrieb, Familie in D) drohen erweiterte beschränkte Steuerpflicht und Streit um den Lebensmittelpunkt. Wir arbeiten mit auf Wegzug spezialisierten deutschen Steuerkanzleien zusammen und dokumentieren die Ansässigkeit in der Schweiz sauber (Meldeadresse, Aufenthaltsbewilligung, Krankenversicherung, Mietvertrag, Familie).

07Ist eine Familienstiftung oder Holding in der Schweiz sinnvoll?

Manchmal ja – oft aber nein. Schweizer Familienstiftungen sind rechtlich eng begrenzt (Unterhaltsstiftungen unzulässig), liechtensteinische oder ausländische Konstruktionen werden von deutschen und schweizerischen Finanzämtern zunehmend kritisch geprüft. Eine Schweizer Holding-Struktur kann bei aktiven Beteiligungen sinnvoll sein. Wir prüfen ergebnisoffen und ohne Produktinteresse, ob eine Struktur echten Schutz bringt oder nur Komplexität und Kosten erzeugt.

08Wie lange sollte die Planung vor dem Umzug beginnen?

Idealerweise 24 bis 36 Monate vorher. Damit lassen sich Wegzugsteuer strukturieren, Beteiligungen umhängen, Depots vorbereiten, Immobilien entscheiden (halten, verkaufen, vermieten), erbrechtliche Verfügungen anpassen und die Schweizer Kantonswahl auf Ihre Vermögensstruktur abstimmen. Kurzfristige Wegzüge sind möglich, kosten aber erfahrungsgemäss Steuer und Optionen.

Wie wir helfen

Aus vielen Baustellen wird ein Prozess mit klarem Ende.

Wegzug bedeutet: Steuerkanzlei in Deutschland, Anwalt und Notar in der Schweiz, Depotbank, Vorsorgeeinrichtung und Familie an einem Tisch. Wir sind die vermögensseitige Klammer, die alles verbindet – vom ersten Gespräch bis zum ersten Steuerjahr in der Schweiz.

01

Ein Prozess statt vieler Baustellen

Wir koordinieren Steuerberater in Deutschland, Anwalt und Notar in der Schweiz, Depotbank und Familie – Sie behalten den Überblick, ohne zwischen den Beratern übersetzen zu müssen.

02

Entscheidungen mit Zahlen, nicht mit Bauchgefühl

Jede Wegzugs-Variante wird mit Steuer-, Liquiditäts- und Nachfolgewirkung durchgerechnet. Sie entscheiden auf einer Faktenbasis, die auch in fünf Jahren noch trägt.

03

Umsetzung bis zum ersten Steuerjahr in der Schweiz

Wir bleiben nicht bei der Planung stehen: Depotübertrag, Meldungen, Kantonswahl, Aufbau des Schweizer Portfolios und die erste Steuererklärung begleiten wir aktiv mit.

04

Ein Ansprechpartner, deutschsprachig, an Ihrer Seite

Kein Callcenter, kein Produktverkauf. Sie sprechen mit derselben Person – vor, während und nach dem Wegzug.

Was Sie am Ende in Händen halten: eine schriftliche Wegzugsakte mit Struktur, Fristen und Verantwortlichkeiten – für Sie, Ihre Familie und Ihre Berater.

Wer wir sind

Schweizer Vermögensmanagement AG – unabhängig, honorarbasiert, an einem Ort.

Wir sind eine inhabergeführte, FINMA-beaufsichtigte Vermögensmanagement mit Sitz in Zürich. Unser Fokus liegt auf grenzüberschreitenden Mandaten zwischen Deutschland und der Schweiz – von Unternehmern nach dem Firmenverkauf bis zu Familien, die ihren Lebensmittelpunkt bewusst in die Schweiz verlagern. Wir arbeiten ohne Bankenanbindung, ohne Produktprovisionen und ohne Vertriebsziele. Unsere Vergütung kommt ausschließlich von unseren Mandantinnen und Mandanten – das ist die Grundlage jeder ehrlichen Empfehlung.

Niklas Horstmann · Wealth Advisor · Schweizer Vermögensmanagement AG

Vermögensstrukturierung nach dem Wegzug von Deutschland in die Schweiz

Kennzeichen

  • Sitz Zürich
  • FINMA-beaufsichtigt
  • Unabhängig
  • Honorarbasiert
  • Fokus D ↔ CH
  • Deutschsprachig
  • Diskret

Ehrlich gesagt

Wir sind die vermögensseitige Klammer – keine Steuerkanzlei, keine Bank.

Steuerbescheide, Verträge und Urkunden bleiben in den Händen der jeweiligen Spezialisten. Wir sorgen dafür, dass am Ende alles zusammenspielt – transparent, dokumentiert und in einem Guss.

Vertrauliche Anfrage

Sprechen wir über Ihren Umzug Deutschland → Schweiz .

Beschreiben Sie kurz Ihre Ausgangslage – Beteiligung, geplanter Wegzugszeitpunkt, Familiensituation. Wir melden uns diskret innerhalb eines Werktags mit einer ersten schriftlichen Einschätzung zurück.

  • 45 Minuten, kostenfrei und unverbindlich
  • Erste schriftliche Einschätzung inklusive
  • Koordination mit Steuer- und Rechtsberatung

Diskret, unverbindlich – Ihre Angaben bleiben vertraulich.